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WICHTIGE INFO – PV ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Seitens des Klima- und Energiefonds wurden wichtige Übergangsbestimmungen der ausgelaufenen PV-Bundesförderung „Photovoltaik 2020 – 2022“ veröffentlicht. Diese sehen Übergangsfristen zur Förderung folgender Anlagen vor:

  1. PV-Anlagen, für die bereits im Rahmen der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2020 – 2022“ des Klima- und Energiefonds eine Registrierung erfolgt ist, die aber innerhalb der 12 Wochen-Frist nicht umgesetzt werden konnten bzw. können und deren Registrierung deshalb nach dem 8.4.2022 abgelaufen ist bzw. ablaufen wird.
  2. PV-Anlagen, deren Beauftragung im Zeitraum von 22.12.2020 bis 20.04.2022 erfolgt ist.

Der Förderantrag im Rahmen dieser Übergangsbestimmungen ist im Zeitraum 23.05.2022 – 21.01.2023 online zu stellen.

Alle Infos zu diesen Übergangsbestimmungen und alle Formulare finden Sie unter: https://www.klimafonds.gv.at/call/photovoltaik-anlagen-uebergangsbestimmungen/

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