LEADER Förderung – Leitfaden, Downloads, Dokumente, Formulare


 

Einreichung neuer LEADER-Projekte jederzeit möglich!

Einreichstelle ist das Leader-Büro des Vereins „LEADER Biosphäre Lungau“ in A-5570 Mauterndorf, Markt 52 (Gemeindeamt, 2. OG).

Da zu jedem Projekt nach Vorlage der Unterlagen und vor Weiterleitung an das Projektauswahlgremium noch Unterlagen und Stellungnahmen von externen Stellen einzuholen sind und zudem die vorgeprüften Projektunterlagen 14 Tage vor Sitzung an die Projektauswahlgremiumsmitglieder übermittelt werden müssen, ist es notwendig, dass die vollständigen und vorabgeklärten Projektunterlagen 6 Wochen vor der jeweiligen Sitzung, in der das Projekt behandelt werden sollte, beim LAG-Management vorgelegt werden.

Setzen Sie sich bitte frühestmöglich mit dem LAG-Management in Verbindung, damit bereits im Vorfeld mit Ihnen eine weitestgehende Abklärung und Abstimmung des Projektes, insbesondere auch hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen, erfolgen kann.

Wir unterstützen Sie gerne! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Die nächsten PAG Sitzungen finden Sie unter den LEADER NEWS. Formulare, Downloads & Links sowie die entsprechenden Publizitätsrichtlinien entnehmen Sie ebenfalls der entsprechenden Seite.

Fördervoraussetzungen - Wann ist Ihr Projekt ein über „LEADER“ förderbares Vorhaben:

  • Das Projekt leistet einen positiven Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Lungau.
  • Das Projekt kommt der LEADER-Region Lungau bzw. der Region zu Gute.

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Das Projekt ist nur dann förderbar, wenn die Durchführung ohne Förderung nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang wirtschaftlich zumutbar ist, die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit u. Sparsamkeit gegeben sind und seine Gesamtfinanzierung gesichert ist.
  • Der Projektträger / -betreiber muss in der Lage sein, die Geschäfte ordnungsgemäß zu führen und er muss über die erforderlichen fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fähigkeiten zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
  • Alle eingesetzten öffentlichen Mittel sind zu berücksichtigen und anzuführen.
  • Die Nutzung entspr. den Zielen des Vorhabens von Investitionen in die Infrastruktur sowie produktive Investitionen sowie deren Instandhaltung muss über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren vom Projektträger sichergestellt werden. Bei unbeweglichen Investitionsgegenständen ist eine wertentsprechende Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen.
  • Durch geeignetes Publizitätsmaterial (Hinweisschilder, Plakate, etc.) ist auf den Beitrag der EU zur Verwirklichung des Vorhabens hinzuweisen.
  • Die Auswahlkriterien gemäß der im Anhang beigeschlossenen Projektauswahlkriterienliste des regionalen Projektauswahlgremiums müssen den Vorgaben entsprechend erfüllt werden.

Leader & Dein Projekt

Schritt für Schritt zum erfolgreichen LEADER Projekt.
Alle Unterlagen, Formulare, Anleitungen, Logo Leisten uvm. finden Sie im Download Bereich.

LEADER - Downloadbereich

In unserem Downloadbereich finden Sie Formulare, Einreichunterlagen, Förderinfos uvm. Weitere Downloads zu den Themen Publizitätsvorschriften & Logoleisten und Bundesvergabegesetz finden Sie auf der Website des Landes Salzburg.


Ihr Weg zum LEADER Projekt

Vorbereitung

1. Grundsätzlich gilt, das LEADER Büro hilft dir in allen Belangen weiter. Melde dich einfach bei uns vorab oder nachdem du bereits auf unserer Seite gestöbert hast.

2. Schau dir die ländliche Entwicklungsstrategie (LES) der Leader Biosphäre Lungau an und prüfe, ob deine Idee in eines der drei Aktionsfelder passen würde. Dabei gilt zu beachten…

  • Was sind die Outputs meines Projektes?
  • Was ist der Mehrwert für die Region durch mein Projekt?
  • Kann ich angestrebte Ziele der LES durch mein Projekt verfolgen oder umsetzen?

3. Hast du dir die LES zu Gemüte geführt, kannst du beginnen deine Idee als Konzept zu verschriftlichen. Fülle das Konzepterstellungsformular so gut wie möglich aus und die restlichen Fragen können wir dann gemeinsam erarbeiten.

4. Bist du dir unsicher oder kommst nicht mehr weiter, dann lass es uns wissen und wir vereinbaren einen Termin!

Umsetzung

1. Ist dein Projekt bereits ausgereift und sehr gut durchgeplant, müssen als nächstes für deine geplanten Maßnahmen (Leistungserstellung durch Dritte) unverbindliche Preisanfragen von Firmen eingeholt werden um die Projektgesamtkosten zu erstellen. Dabei sind folgende Regeln einzuhalten…

  • Für Leistungen/Aufträge unter 10.000 Euro brauchst du zwei unverbindliche Preisanfragen von zwei verschiedenen Firmen. Über 10.000 Euro sind es drei unverbindliche Preisanfragen.
  • Diese Einholung von Preisauskünften ist für jede notwendige Leistung deines Projektes vorab zu tätigen, denn daraus ergeben sich dann deine Projektgesamtkosten.
    Info! Man nennt dies Plausibilisierung von Kostenpositionen.

2. Sind deine Projektkosten erstellt und dein schriftliches Projektkonzept ist auch fertig, dann wird dein Projekt in einer Sitzung des Projektauswahlgremiums bewertet. Erlangst du in der Bewertung durch das PAG die vorgegebene Mindestpunktezahl kann dein Projekt bei der zuständigen Leader verantwortlichen Landesstelle (LVL) in Salzburg zur Fördergenehmigung eingereicht werden.

Beachte, dass du bei LEADER-Förderprojekten Eigenmittel für die Umsetzung deines Projektes vorab gewährleisten musst. Die Mindesthöhe der Eigenmittel ergibt sich aus der Differenz der Projektgesamtkosten und dem Prozentsatz der Förderung für das Projekt. Bsp: Projektgesamtkosten: 100.000 Euro, beantragter Fördersatz 60%, somit ergibt sich die Mindesthöhe der Eigenmittel mit 40.000 Euro.

3. Bei der verantwortlichen Landesstelle wird dein Projekt geprüft und nach positiver Förderbewilligung kannst du mit der Umsetzung des Projektes starten.

Abschluss

1. Dein Projekt neigt sich dem Ende zu, dann heißt das für dich die Endabrechnung deines Projektes zu erstellen um den Zahlungsantrag bei der LVL in Salzburg einzureichen.

  • Je genauer die Rechnungslegung erfolgt und je exakter die Endabrechnung gemacht wird, umso schneller geht es auch in der Bearbeitung.
  • Das heißt, eindeutige Zuweisung der Rechnung zur erstellten Leistung.
  • Rechnungsmerkmale (Anschrift an Projektträger, Rechnungsdatum, erbrachte Leistung, etc.)
  • Beträge, die kleiner 50 Euro sind, können nicht eingereicht werden.
  • Eingereichte Rechnungen dürfen nur Leistungen enthalten, die in der Fördergenehmigung von deinem Projekt ausgewiesen sind.
    Alle anderen Leistungen, die du noch zusätzlich bezahlt hast und nicht vorab in der Förderbewilligung stehen, können im Nachhinein auch nicht eingereicht werden!

2. Du hast soweit alles im Zahlungsantrag aufbereitet, dann nichts wie ab zur LVL.

3. Nun musst du Geduld haben, denn deine Rechnungen, die im Original eingereicht werden müssen, werden nun geprüft und kontrolliert, ob du alle Vorgaben eingehalten hast.

4. Ist dies der Fall, bekommst du ein Schreiben von der LVL mit der Bestätigung deiner Endabrechnung und der voraussichtliche Termin der Auszahlung deiner Fördersumme.

5. Zu guter Letzt würden wir dich bitten einen Fragebogen auszufüllen, damit wir auch ein Feedback von dir bekommen!

Fördersätze in der LEADER-Region Lungau (außerhalb der Spezialmaßnahmen)

  • Direkt einkommensschaffende Maßnahmen (direkt wertschöpfende Maßnahmen):
    50 % für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten), die Einhaltung der „De Minimis“-Regel ist lt. Richtlinie verpflichtend.
  • Nicht direkt einkommensschaffende Maßnahmen (indirekt wertschöpfende Maßnahmen):
    60 % für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten).
  • Bildung sowie Projekte zu folgenden Querschnittszielen:
    Jugendliche, Gender/Frauen, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Natur und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität, Barrierefreiheit, Soziales.
    80 % Förderung für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung; nicht für investive Maßnahmen – hier gelten die vorstehenden Fördersätze mit 50 % bzw. 60 %.
  • Kleinprojekte lt. Richtlinie:
    80 % Förderung, wobei es eine Projektkostenuntergrenze von € 2.500,-- gibt.

Sofern ein Leader-Projekt einer Spezialmaßnahme (aus der Sonderrichtlinie LE-Projektförderung, einer LE- spezifischen Landesrichtlinie oder direkt aus dem Programm LE) entspricht, werden die Einschränkungen der Spezialmaßnahmen in Bezug auf die Förderintensität angewandt.