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Attraktive Förderprogramme des Landes zur Förderung der Artenvielfalt im Biosphärenpark Lungau

Nahaufnahme einer artenreichen Blumenwiese

Anlage von Blühstreifen und artenreichen Wiesen: Ein Beitrag zur Biodiversität

Der Biosphärenpark Lungau ist eine von der UNESCO im Rahmen des Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) geschützte Modellregion. Ziel dieses Parks ist es, die Biodiversität – von der genetischen Vielfalt über die Artenvielfalt bis hin zu den Ökosystemen – zu bewahren und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung für den Menschen zu fördern. Dabei vereint der Biosphärenpark den Schutz der Natur mit der aktiven Einbindung der Bevölkerung und schafft Voraussetzungen für ein verantwortungsbewusstes Wirtschaften und Leben in einer Kulturlandschaft.

Das Land Salzburg, Abteilung 5 – Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, bietet interessierten Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit, artenreiche Extensivwiesen und Blühstreifen mit finanzieller Unterstützung neu anzulegen. Diese Fördermaßnahme verkörpert auf ideale Weise die UNESCO-Ziele, indem sie den Schutz der Natur mit ihrem nachhaltigen Nutzen verbindet.

Auch die Landwirtschaftsstrategie des Biosphärenparks Lungau verfolgt das Ziel, eine nachhaltige und artenreiche Kulturlandschaft zu bewahren sowie die lokale Landwirtschaft zu stärken und zu fördern. Im Fokus stehen dabei unter anderem Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität, wie die Schaffung von Blühstreifen und artenreichen Wiesen.

Prämienprogramm für die Anlage von Extensivwiesen und Blühstreifen

Landwirtschaftliche Betriebe können eine Prämie für die Ansaat von Extensivwiesen mit regionalem Wildblumensaatgut aus Salzburg sowie deren Pflege über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren erhalten. Zusätzlich wird die Reduktion der Schnittfrequenz pro Jahr gefördert. Ziel dieser Maßnahme ist es, je nach Höhenlage, stabile und artenreiche Bestände von Flachland-Mähwiesen oder montanen Bergmähwiesen zu etablieren.

artenreiche Blumenwiese im Lungaucopyright: Reinhard Kommik

Foto: Biodiversität und Naturschutz: Die Biosphärenpark-Strategien, wie die Anlage von Blühstreifen und die Pflege von Steilflächen, sollen die Artenvielfalt fördern und dem Rückgang der Biodiversität entgegenwirken. 

Förderumfang
Die Förderung umfasst folgende Leistungen:

  • Bereitstellung von Wildblumensaatgut gebietseigener Herkunft aus dem Lungau
    Das Saatgut wird im Rahmen des Projekts Wild und kultiviertder Abteilung 5 des Landes für Natur- und Umweltschutz, Gewerbe bereitgestellt. Es stammt aus regionalen Wildbeständen des Lungaus und wird mit dem elektrisch betriebenen Bürstengeräten schonend geerntet, getrocknet und für die Verwendung aufbereitet. Ziel ist es, die regionale und innerartliche Vielfalt zu fördern und artenreiche Wiesen zu etablieren.
  • Einmalige Kostenübernahme für die Neuansaat
    Die Kosten für die Ansaat werden pauschal übernommen (siehe Kasten „Prämiensätze Anlage“).
  • Ausgleichszahlung für Ertragsentgang
    In den ersten beiden Jahren erhalten Betriebe für jede Reduktion der Schnitte eine Ausgleichszahlung.
    Beispiel Berechnung Ausgleichszahlung:

    • Reduktion von 4 auf 2 Schnitte: ca. 1.266 Euro pro Hektar und Jahr
    • Reduktion von 5 auf 3 Schnitte: ca. 1.127 Euro pro Hektar und Jahr
  • Pflegeprämie
    Ab dem dritten bis zum siebten Jahr wird die Maßnahme im Rahmen der Vertragsnaturschutzrichtlinie des Landes bzw. ÖPUL-NAT-Förderung weiter unterstützt.

 

Voraussetzungen für die Förderung
Um die Prämie zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  1. Verwendung von gebietseigenem Wildblumensaatgut
    Das Saatgut muss aus Wildbeständen stammen und den Vorgaben des Projekts „Wild und kultiviert“
  2. Saatbettvorbereitung
    Die Bodenvorbereitung muss gemäß den Pflegeempfehlungen für den Einsatz von regionalem Wiesensaatgut erfolgen.
  3. Ansaatzeitraum
    Die Ansaat ist zwischen Ende März und Ende Mai oder ab Ende August durchzuführen.
  4. Pflegeschnitte
    Im Ansaatjahr ist ein Pflegeschnitt im Oktober verpflichtend. Bei Bedarf kann ein zusätzlicher Schröpfschnitt erfolgen.
  5. Extensive Folgenutzung
    • Verzicht auf flächig ausgebrachte Pflanzenschutzmittel (PSM)
    • Keine Düngung in den ersten zwei Jahren; in weiterer Folge mäßige Festmistdüngung
    • Maximal zwei bis drei Nutzungen pro Jahr
    • Mahd nach der Blüte heimischer Pflanzen mit anschließender Bodenheutrocknung

 

Zielsetzung und Umsetzung
Die Neuanlage artenreicher Wiesen erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Dazu gehören:

  • Zieldefinition und Wiesentyp
    Abhängig von der Höhenlage und den Standortbedingungen wird der anzustrebende Wiesentyp festgelegt.
  • Bodenvorbereitung und Saatgutwahl
    Der Boden wird gezielt vorbereitet, und es wird ausschließlich gebietseigenes und standortgerechtes Saatgut verwendet.
  • Pflege- und Mahdkonzept
    Ein extensives Bewirtschaftungskonzept mit reduzierter Schnittfrequenz und angepasster Pflege sorgt dafür, dass die Artenvielfalt langfristig erhalten und gefördert wird.

Mit dieser Maßnahme wird nicht nur die Biodiversität gestärkt, sondern auch ein Beitrag zum Erhalt traditioneller Kulturlandschaften geleistet.

 

Anmeldung und weitere Informationen:

Referat Naturschutzrecht, Landschaftsplanung,
Vertragsnaturschutz
Michael-Pacher-Straße 36,
5020 Salzburg
Natur-recht@salzburg.gv.at

Günter Jaritz, Land Salzburg
+43 662 8042 5513
+43 664 3046814

Andreas Thomasser, Land Salzburg
+43 662 8042 5565
+43 664 1613513