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Die Kernzone

Um den vielfältigen Funktionen gerecht zu werden, werden Biosphärenpark in drei Zonen eingeteilt: Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen. Kernzonen dienen dem klassischen Naturschutz. Ziel ist der Erhalt möglichst naturnaher Lebensräume. Menschliche Eingriffe werden nur in geringem Umfang zugelassen. Die Nutzung von Kernzonen ist häufig durch gesetzlich verankerte Schutzkategorien wie Nationalparks, Naturschutzgebiete oder Natura 2000 Flächen reglementiert. Forschende können hier die dynamischen Prozesse innerhalb natürlicher Ökosysteme verfolgen.

Die Kernzonen müssen mindestens fünf Prozent der Gesamtfläche einnehmen und sollten groß genug sein, um repräsentative Ausbildungen der charakteristischen, natürlichen Ökosysteme der Region im Sinne von ungenutzten Naturmodellen zuzulassen.

Im geplanten Biosphärenpark Lungau waren bisher 3 % der benötigten Kernzone vorhanden: Das Nationalparkgebiet von Muhr, das Rosanin, der Seethaler See und die Moore am Überling. Die fehlenden ca. 2.300 ha um die erforderliche Mindestfläche zu erhalten kommen jetzt aus dem Gemeindegebiet von Lessach. Hier ist nach einer Grundbesitzerversammlung die Entscheidung gefällt worden, dass Lessach das Zukunftsprojekt Biosphärenpark Lungau offensiv unterstützt. Die betroffenen Grundbesitzer wollen bei einem Zustandekommen des Biosphärenparks Lungau die fehlenden Flächen zur Verfügung stellen.